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 Specials:  Rechtsurteile mit Steuereffekt

Immobilienverkauf

Verkaufen Anleger zwei in Eigentumswohnungen aufgeteilte Mehrfamilienhäuser, fällt Gewerbesteuer an, weil die Drei-Objekt-Grenze für den gewerblichen Grundstückshandel überschritten wird (BFH, III R 37/02).

Verkauft ein Steuerzahler ein selbst genutztes Gebäude aus nicht vorhersehbaren "offensichtlichenen Sachzwängen", etwa wegen eines beruflich bedingten Umzugs, gehört das Objekt nicht zu denen, die bei Verkauf Gewerbesteuer auslösen. Das gilt selbst dann, wenn zwischen Bau oder Kauf und Verkauf der Immobilie weniger als fünf Jahre liegen (BFH, X R 28/00).

Privates von Betriebsvermögen abschreiben

Wer als Unternehmer nicht bilanziert, sondern den Gewinn per Einnahme-Überschuß-Rechnung ermittelt, kann folgendes Urteil nutzen: Selbständige dürfen Investitionen sogar dann abschreiben, wenn sie zu 50 Prozent oder weniger betrieblich genutzt werden (BFH, IV R 13/03). Dieses Wahlrecht hatten lange Zeit nur bilanzierende Betriebe. Erst bei einer Privatnutzung von mehr als 90 Prozent ist künftig ein Betriebsausgabenabzug nicht mehr möglich.

Im Streitfall nutzte eine Zahnärztin ihr Auto zu zehn Prozent für Praxiszwecke. Dennoch setzte sie den Kaufpreis komplett als Betriebsausgabe ab. Die Privatfahrten versteuerte sie jeden Monat pauschal mit einem Prozent des Listenpreises. Das oberste höchste Steuergericht in München segnete das Sparmodell nun ab.

Die Zuordnung zum Betrieb soll sich daher vor allem bei hohen Investitionssummen, etwa dem Kauf eines PKW lohnen. Wichtig: Wer sich für Betriebsvermögen entscheidet, sollte bedenken, dass bei einem Verkauf oder einer Entnahme die dann aufgedeckten stillen Reserven - der Unterschied zwischen Erlös und Buchwert - zu versteuern sind.

Kosten für Vermögensverwaltung gegenrechnen

Rechnungen, die professionelle Vermögensverwalter stellen, können nach Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden (12 K 4964/04 E). Anweisungen der Oberfinanzgerichts Düsseldorf und Münster, nach denen lediglich 50 Prozent der Gebühren als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften zu berücksichtigen sind, sind hinfällig.

Im konkreten Fall konnten 22.000 Euro Pauschalhonorar an den Vermögensverwalter nach den Anteilen für die Veräußerungsgeschäfte in seinem Vertrag nicht eindeutig ermittelt werden, womit die Richter die kompletten Kosten als Werbungskosten anerkannten.

Kosten für Ferienwohnung absetzen

Ferienhausbesitzer können sich über einen Zuschuss vom Finanzministerium freuen. Es legte nun in einem Erlass fest, welche Kosten bein einer Ferienimmobilie im Inland absetzbar sind (Az.: IV C 3 - S 2253 - 98/03 II).

Umstritten war lange Zeit die Zuordnung von Kosten, wenn die Immobilie teils selbst genutzt, teils vermietet wurde. Jetzt sind Ausgaben nur für die Zeiten nicht absetzbar, in denen der Eigentümer dort selbst wohnt oder sich die Benutzung vorbehält. Beauftragt der Besitzer eine Agentur, für bestimmte Zeiten Mieter zu suchen, beteiligt sich der Fiskus an den anteiligen Kosten, unabhängig davon, ob die Agentur bei der Suche erfolgreich ist oder nicht. Somit setzt die Verwaltung Finanzgerichtsurteile der vergangenen vier Jahre um.

Ein zusätzliches Kriterium ist für den Steuervorteil notwendig: Die der Vermietung zugeordneten Kosten müssen einen Teilüberschuss in den nächsten 30 Jahren erwarten lassen.

Instandsetzung Denkmalgebäude

Höhere Abschreibungssätze für denkmalgeschützte Gebäude werden vom Fiskus erlaubt, wenn die Baumaßnahmen denkmalpflegerisch geboten waren. Lediglich angemessene oder vertretbare Renovierungen sind nicht begünstigt. Die Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde sind nicht zwingend (BFH, X B 51/04).

Aufklärungspflicht Fondsvertrieb

Keine rechtliche Neuigkeit ist die Dokumentation der Übergabe von Emmissionsprospekten zum Schutz des Vertriebsberaters, denn eine seperat und gesondert unterzeichnete Empfangsbestätigung gilt als Beweis dafür, das der Anleger die Unterlagen auch erhalten hat. Das OLG Köln im Urteil: Ein dem Anleger vor Unterzeichnung der Beitritterklärung vorgelegter und zur Aushändigung angebotener Beteiligungsprospekt wird auch dann Bestandteil des Beratungsvertrages, wenn der Anleger ihn entgegen seiner schriftlichen Bestätigung weder zur Kenntnis genommen noch erhalten hat (OLG Köln, Az 13 U 44/03).

Aus der Sicht des Anlegers bedeutet dies, dass entsprechende Empfangsbestätigungen erst zu nehmen sind, denn die Beweiskraft einer derartigen Erklärung ist im Streit über eine persönliche Haftung / Nachschusspflicht bei einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage von besonderer Bedeutung. Es ist Anerkannt, dass der Emmissionsprospekt die wesentliche Unterrichtungsmöglichkeit für einen Beitrittsinteressenten darstellt. Womit der Prospektinhalt auch sorgfältig und eingehend zur Kenntnis zu nehmen ist (BGH, Az 2 ZE 140/03, Az 2 ZR 31003, Az 2ZR 88/02).

Wer Inhalte oder Zusammenhänge vielleicht nicht ganz versteht oder zusätzliche Erläuterungen braucht, sollte dies auch artikulieren und sich nicht verständiger geben, als er tatsächlich ist. Ebenso der Vermittler: Wenn er in mündlichen Aussagen Risiken relativiert oder unverbindliche Prognosen zu festen Zusicherungen macht, kann auch der beste Emmissionsprospekt ihn nicht von Schadensersatzansprüchen freisprechen.

Beraterhaftung Fondsvertrieb

Vermitteln Anlageberater Anteile an geschlossenen Fonds, müssen sie Kunden darüber aufklären, dass eine Veräußerung der Anteile nur schwer möglich ist. Ein fehlender Hinweis auf den kaum funktionierenden Zweitmarkt kostete einen Berater laut Urteil des BGH (III ZR 44/06) 30.000 Euro Schadensersatz. Ein teures Versäumnis. Zwar existieren verschiedene Zweitmarktplattformen, doch ein Risikohinweis ist unumgänglich. Die Marktenge ist ähnlich dem beim Aktienhandel kleiner ausländischer Unternehmen an deutschen Börsen, die oft eine geringe Marktkapitalisierung von ca. 30 Millionen aufweisen. Die Umsätze beim Geschäft mit gebrauchten Anteilen sind minimal und konzentrieren sich wesentlich auf Schiffe.

Veranlagung von Eheleute

Ob sie beim Finanzamt zusammen oder getrennt veranlagt werden möchten, können Eheleute auch noch nach der Abgabe ihrer Steuererklärung entscheiden (BFH, III R 18/02).

Ex-Partner dürfen die Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung nicht verweigern, auch wenn sie daran zweifeln, dass die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Allein Finanzämter oder Finanzgerichte haben diese Frage zu klären (BGH, XII ZR 128/02).

Erbschaft Steuerklassen

Ehe und Lebenspartnerschaft sind erbschaftssteuerlich nicht gleich zu behandeln. Höherer Freibetrag und günstige Steuerklasse bleiben den einzelnen Eheleuten vorbehalten (FG Düsseldorf, 4 V 4529/03).

Hat ein Ehepaar gemeinsam den letzten Willen verfasst, sind nach dem Tod eines Partners keine Änderungen mehr möglich (Pfälzisches OLG Zweibrücken, 3 W 102/04).

Schenkung Immobilie

Übertragen Eltern ihren Kindern Geld für den Kauf einer Immobilie oder Grundstücks, richtet sich die Schenkungssteuer nicht nach der Geldsumme sondern nach dem günstigeren steuerlichen Wert des Objekts. Wird Geld ohne die Auflage übertragen, gibt es keinen Nachlass. Diese gilt auch, wenn der Kaufvertrag bei der Schenkung bereits unterschrieben war (FG Köln, 10 K 5325/99 und BFH IIR 44/02).

Wer geschenktes Geld einem Hauskauf zuschießt, profitiert von den Bewertungsvorteilen für Immobilien. Der Betrag muss allerdings wenigstens zehn Prozent des Preises decken, damit die Vergünstigungen greifen (FG München, 4 K 2805/01).

Wird der Nachwuchs verpflichtet, als Gegenleistung für eine Schenkung regelmäßig Überweisungen an die Eltern zu leisten, ist es möglich, Vermögen von einer halben Million Euro zu übertragen, ohne dass ein Cent ans Finanzamt fließt. Der Erlass des Finanzministers lässt dies auch dann zu, wenn Geldvermögen etwa in Form eines Aktienpakets oder von Zinspapieren auf die jüngere Generation übertragen wird (IV C3 - S 2255 - 354/04).

Private Equity

Anleger in Private-Equity Fonds atmen auf. Ein Erlass des Finanzministers bringt Klarheit bei der Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb: Verkaufserlöse bei Fonds, die direkt oder über Dachfonds in ausserbörsliche Beteiligungen anlegen und so als vermögensverwaltende KG konzipiert sind, bleiben steuerfrei (Az.: IV A 6 - S 2240 - 153/03).

Bislang war der Fiskus bestrebt, möglichst viele Fonds als gewerblich zu qualifizieren. Dann gibt es zwar anfangs Verlustzuweisungen, aber Anleger müssen Veräußerungserlöse als gewerbliche Einkünfte versteuern. Nicht erforderlich ist, dass jede Beteiligung mindestens drei Jahre gehalten wird. Maßgebend ist jetzt die durchschnittliche Beteiligungsdauer. Zudem können Fonds Aufsichtsratsfunktionen wahrnehmen. Grundsätzlich dürfen Engagements allerdings nicht fremdfinanziert werden. Auch eine Wiederanlage der Erlöse ist nicht erlaubt, aber in Grenzen sind Nachfinanzierungen aus realisierten Gewinnen möglich.


Tiefergehende Quellen:

Anwaltzentrale.de - Kapitalanlagerecht

Steuerportal.com - Steuerlinks, Nachrichten

juristische linksammlung.de - Juristische Urteile

Verlag Neue Wirtschaftsbriefe - Verweise Steuer- und Wirtschaftsrecht

BDI-Steuerkongress - Reformierung des Steuergesetzes und angedachte Gesetzesvorlagen

Berliner Steuergespräche - Vierteljährliches Forum von Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Rechtsprechung, Wissenschaft und Beratung

 
 
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