| Handelsregistereintragung empfehlenswert? |
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Hallo!
Ich habe mich an einem Schiffsfonds beteiligt als Kommanditist und würde gerne mal wissen (wegen der persönlichen Haftungsbegrenzung) ob es eigentlich besser ist, sich direkt mit Registervollmacht ins Handelsregister eintragen zu lassen oder nicht.
Wenn ich es richtig verstanden habe, bin ich - solange ich dort nicht eingetragen bin, sogenannter atypisch stiller Gesellschafter. Also irgenwie habe ich das noch nicht so ganz richtig verstanden, was dies dann bedeutet. Auch scheint es nicht zwingend notwenig zu sein, sich eintragen zu lassen, da sonst die Treuhänderin an meiner Stelle im Handelsregister eingetragen ist. Mh, alles irgendwie verwirrend...
Wäre deshalb nett, wenn mir mal jemand verständlich für einen Laien erklären könnte, was denn nun am besten ist für mich und wo hier eigentlich die Unterschiede liegen (a:Treuhänderin eingetragen, b: ich selbst direkt eingetragen, c:was hat es mit der atypischen stillen Beteiligung auf sich)
Vielen Dank vorab.
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